Deutsches und griechisches Familienrecht
Leider endet fast jede dritte Ehe vor dem Familienrichter. Daher ist es wichtig, sich schon vor der Eheschließung, in Krisensituationen oder bei der Ehescheidung rechtzeitig kompetent beraten zu lassen. Unsere Tätigkeitsbereiche im Familienrecht umfassen die Lebenssituationen vor der Eheschließung über die Trennung bis zur Ehescheidung. Für eine Vielzahl von familienrechtlichen Verfahren besteht von vornherein Anwaltszwang. Auch familienrechtliche Streitigkeiten mit Auslandsbezug können rechtlich schwierig werden. Damit Sie im Rahmen eines auch immer psychisch belastenden Rechtsstreits keine Nachteile erleiden, stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.
Wir gestalten anlässlich der Eheschließung, während des Zusammenlebens, anlässlich einer Trennung und ggf. auch noch nach der Scheidung für Sie
· Eheverträge
· Trennungsvereinbarungen
· Scheidungsfolgenvereinbarungen
Während der Ehekrise, der Trennung und für die Zeit nach der Scheidung beraten wir Sie zu den Themen
· Verfügungen vom gemeinsamen Konto
· Ehewohnung
· Gewaltschutz
· Trennungs- und Kindesunterhalt
· Elterliche Sorge
· Umgangsrecht
· Benutzung und Verwaltung des Eigenheims
· Teilungsversteigerung
· Zugewinnausgleich
· Vermögensauseinandersetzung
· Versorgungsausgleich
Durch unseren weiteren Standort in Athen sind wir in der Lage, Sie außergerichtlich und gerichtlich vor Ort, persönlich oder durch unsere Kooperationspartner, in ganz Griechenland zu vertreten.
